Die Hamburger Polizei hat Teile von St. Pauli, dem Schanzenviertel und Altona als sogenannte Gefahrengebiete ausgewiesen.

Die gesetzliche Regelung erlaubt der Polizei bei drohenden schweren Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat dies nun für verfassungswidrig erklärt.

Geklagt hatte eine Frau, die in der Nacht zum 1. Mai im Schanzenviertel in einem damals eingerichteten Gefahrengebiet von der Polizei in Gewahrsam genommen worden war.

Und was nun? Ich möchte kein Polizist in Hamburg oder sonst wo sein. Oder gibt es Freiwillige, die sich bepöbeln, krankenhausreif schlagen lassen? Alles für „revolutionäres” Gedankengut? 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen